Frequently Asked Questions – Alles, was Sie über unsere Flohmärkte wissen müssen!
Wie kann ich am „Flohmarkt mit Herz“ teilnehmen?
Für unsere Außenmärkte: Termin und Flohmarkt aussuchen, Auto packen, früh aufstehen und los geht’s!
Für unsere Außenmärkte bei Höffner und in Vellmar können Sie einfach morgens ab 6.30 Uhr bei uns vor Ort sein – eine Anmeldung ist nicht notwendig, weil es sich um sehr große Plätze handelt und i.d.R. alle Interessierten einen Standplatz bekommen.
Für unsere Hallenmärkte: Weil der Platz in unseren Hallenmärkten begrenzt ist, müssen sich Aussteller*innen vorher anmelden. Dies ist telefonisch, per eMail oder über das Formular auf unserer Homepage möglich. Wir empfehlen eine Anmeldung in der Woche vor dem Marktwochenende.
Bitte beachten Sie, dass alle unsere Flohmärkte von Aussteller*innen erst zum Veranstaltungsende (je nach Markt zw. 16.00 und 17.00 Uhr) verlassen werden können.
Wann beginnt der Standaufbau?
Auf unseren Außenmärkten öffnen wir für Aussteller*innen um 6.30 Uhr und vergeben die Standplätze – früher müssen Sie nicht vor Ort sein.
Die Aufbauzeiten unserer Hallenmärkte sind freitags von 15.00 bis 17.00 Uhr, samstags ab 8.00 Uhr, sonntags ab 9.00 Uhr.
Was kostet das Standgeld?
Die Standgebühr für unsere Außenmärkte beträgt 9,00€ bis 10,00€/ lfd. Meter. Berechnet werden die Standgebühren pro angefangenen laufenden Meter; die Tiefe des Standplatzes beträgt dabei i.d.R. 2,5 Meter.
Weiterhin erheben pro Stand eine Reinigungskaution in Höhe von 10,00 Euro, die nach Beendigung des Marktes an die Teilnehmer*innen zurückgezahlt wird. Der Standplatz muss für die Rückzahlung sauber hinterlassen werden.
Die Standgebühr für unsere Hallenmärkte variiert je nach Veranstaltungsort zwischen 8,00€ bis 10,00€ pro Tag/ lfd. Meter. Die jeweiligen Gebühren können auf unserer Homepage oder auf unseren Werbematerialien eingesehen werden.
Muss ich einen Standplatz reservieren?
Auf unseren Außenmärkten ist eine Reservierung nicht notwendig: Sie können einfach vorbeikommen, wir zeigen Ihnen einen Standplatz und Sie können mit dem Verkauf loslegen.
Eine Platzreservierung bei Höffner und in Vellmar am Vorabend ist nach Absprache mit unserem Veranstaltungsteam möglich. Für den Kasseler Innenstadtmarkt in der Wilhelmsstraße können Sie uns für eine Reservierung telefonisch oder per eMail kontaktieren.
Platz-Reservierung bei unseren Hallenmärkten: Weil in unseren Hallenmärkten die Stellplätze begrenzt sind, ist hier eine vorherige Anmeldung via Telefon, eMail oder über unsere Homepage notwendig. Sollten Sie für einen angemeldeten Termin verhindert sein, sagen Sie bitte umgehend ab, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann.
Wo kann ich meinen Stand aufbauen?
Auf unseren Märkten zeigt Ihnen unser Veranstaltungsteam vor Ort, in welchem Bereich Sie Ihren Marktstand aufbauen können. Der Standaufbau darf auf den bereitgestellten Plätzen nur innerhalb der Flächen erfolgen, die Ihnen zugewiesen worden sind.
Wir sind stets darum bemüht, Ihren Wünschen nach bestimmten Stellplätze nachzukommen – das klappt nicht immer, aber wir geben unser Bestes. Teilnehmer*innen haben jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Was ist beim Aufbau zu beachten?
Bitte bauen Sie nur auf den Ihnen zugewiesenen Plätzen auf. Beachten Sie beim Aufbau, dass sich jeder angefangene Meter Standfläche auf das Standgeld auswirkt.
Das Befestigen von Gegenständen aller Art mit Klebeband, Tesafilm, Nägeln oder Seilen an Einrichtungen am Veranstaltungsort (z.B. Wänden, Stützen, Bäumen) ist nicht zulässig.
Aussteller*innen sollten ihre Waren – soweit möglich – mit Preisschildern auszeichnen. Weiterhin muss am Verkaufsstand der Name und die Anschrift der*des Ausstellers*in deutlich sichtbar angebracht werden.
Teilnehmer*innen ist es untersagt Feuerwehrzufahrten, Gehwege und Notausgänge zu blockieren. Durchgänge dürfen nicht zugestellt oder verengt werden, Stolperfallen sind zu entfernen.
Kann ich den gleichen Standplatz noch einmal bekommen?
Auf unseren Außenmärkten bei Höffner und in Vellmar ist eine Zuweisung bestimmter Plätze schwierig, weil wir Händler*innen der Reihe nach aufstellen. Nach Absprache ist eine Reservierung am Vorabend vor Ort möglich, sodass Sie einen bestimmten Platz erneut belegen können.
Auf unserem Flohmarkt in der Kasseler Innenstadt und unseren Hallenmärkten ist eine Reservierung Ihres Standplatzes möglich – hier können Sie Wünsche bzgl. Ihres Platzes äußern, die wir zu berücksichtigen versuchen.
Kann ich mein Auto am Stand lassen?
Auf unseren Außenmärkten bei Höffner und in Vellmar können Sie ab einer gemieteten Standfläche von 2,00 Meter das Auto kostenlos hinter ihrem Stand stehen lassen.
Möchten Sie zusätzlich einen Hänger stehen lassen, berechnen wir mindestens 4,00 Meter.
Auf unserem Flohmarkt in der Innenstadtdürfen Autos nur zum Auf- und Abbau an den Standplatz gefahren werden. Während der Verkaufszeit ist der Markt Fussgängerzone, d.h. Ihre Autos müssen auf den umliegenden Parkplätzen abgestellt werden. Abbau ab 16.30 Uhr, ab dann darf man wieder mit dem Auto auf den Platz fahren. Auch auf dem Flohmarkt in der Wilhelmsstraße ist das Aufstellen von Anhängern (ohne Auto) nach Absprache auf dem Karlsplatz möglich.
Für unsere Hallenmärkte können Sie Ihr Auto zum Entladen an die Eingangstüren heranfahren. Nach dem Entladen können die Fahrzeuge auf nahegelegenen, kostenlosen Parkplätzen abgestellt werden.
Wie lange dauert der Flohmarkt?
Die Öffnungszeiten für Besucher*innen unsere Märkte gestalten sich wie folgt:
Kassel Innenstadt, Wilhelmsstraße – 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Höffner Kassel und Vellmar Festplatz – 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Hallenmärkte – Sa. 10.00 bis 17.00 Uhr, So. 10.00 bis 17.00 Uhr.
Die vorgegebenen Veranstaltungszeiten sind von Aussteller*innen einzuhalten, ein vorheriger Abbau ist nicht möglich.
Was kann ich verkaufen?
Ramschen Sie alles raus! :-) Auf unseren Märkten können gebrauchte Waren, Kunsthandwerk, Trödel und Antiquitäten angeboten werden. Auf den Außenmärkten bei Höffner und in Vellmar ist auch der Verkauf von Neuware erlaubt.
Nicht zum Verkauf zugelassen sind jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften; Publikationen, Kennzeichen und Propagandamittel mit nationalsozialistischen Inhalten; Gegenstände mit nationalsozialistischem, rechtsextremistischem oder rassistischem Bezug oder Inhalten; Hieb-, Stich- und Schusswaffen i.S.d. WaffG und Munition und lebendigen Tiere.
Der Verkauf von Speisen und Getränken bleibt allein den Bewirtschafter*innen vorbehalten.
Wie werden die Flohmärkte beworben?
Eine breite Bewerbung unserer Flohmärkte ist uns besonders wichtig – wir veröffentlichen unsere Termine auf gängigen Terminportalen im Internet, in sozialen Netzwerken, einer eigenen Homepage, in überregionalen Printmedien und setzen auf analoge Werbung mit Plakaten, Flyern und Aufklebern.
Sollten Sie selbst eine Möglichkeit haben, Plakate oder Flyer für uns zu verteilen, sprechen Sie uns gerne an. Auch für Ihre Ideen und Anregungen bzgl. unserer Werbung sind wir offen und ansprechbar.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Teilnahmebedingungen oder telefonisch im Gespräch.