Teilnahmebedingungen unserer Flohmärkte
1. IHRE TEILNAHME AN UNSEREN FLOHMÄRKTEN
Wir freuen uns, dass Sie gemeinsam mit uns trödeln wollen! Herzlich Willkommen bei unserem „Flohmarkt mit Herz“! Wenn Sie an unseren Flohmärkten teilnehmen, gehen Sie einen Vertrag zwischen uns als Veranstalter*innen-Team und Ihnen als Aussteller*in ein. Mit der Teilnahme an unseren Märkten erkennen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen an. Sie gelten auf unseren Hallen- und Außenmärkten und werden zur Einsicht öffentlich ausgehängt.
Hier finden Sie unsere Teilnahmebedingungen auch als pdf-Datei zum Download.
2. VERANSTALTUNGSABLAUF UND -ZEITEN
2.1 Reservierung, Standvergabe und -aufbauzeiten
Standvergabe-, Auf- und Abbauzeiten variieren auf unseren Märkten je nach Veranstaltungsort:
Auf unseren Außenmärkten vergeben wir Standplätze ab 6.30 Uhr vor Ort. Eine Reservierung ist nicht notwendig: Sie können einfach vorbeikommen, wir zeigen Ihnen einen Standplatz und Sie können mit dem Verkauf loslegen. Eine Platzreservierung bei Höffner und IKEA ist am Vorabend nach Absprache mit unserem Veranstaltungsteam möglich. Für den Kasseler Innenstadtmarkt auf dem Friedrichsplatz können Sie uns für eine Reservierung telefonisch oder per eMail kontaktieren.
Die Aufbauzeiten unserer Hallenmärkte sind freitags von 15.00 bis 17.00 Uhr, samstags ab 8.00 Uhr, sonntags ab 9.00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung via Telefon, eMail oder über unsere Homepage ist notwendig, da die Ausstellungsfläche unserer Hallenmärkte begrenzt ist. Sollten Sie für einen angemeldeten Termin verhindert sein, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann.
2.2 Veranstaltungs- und Verkaufszeiten
Die Öffnungszeiten für Besucher*innen unsere Märkte gestalten sich wie folgt:
Friedrichsplatz Kassel – 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr
IKEA, Höffner Kassel – 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Hallenmärkte – Sa. 10.00 bis 17.00 Uhr, So. 11.00 bis 17.00 Uhr.
Die vorgegebenen Veranstaltungszeiten sind von Aussteller*innen einzuhalten, ein vorheriger Abbau ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass während unseren Veranstaltungen in Hallen und Tiefgaragen ein absolutes Rauchverbot gilt: Rauchen und offenes Feuer ist strengstens untersagt.
3. STANDAUFBAU UND -GEBÜHREN
3.1 Was beim Aufbau zu beachten ist
Auf unseren Märkten zeigt Ihnen unser Veranstaltungsteam vor Ort, in welchem Bereich Sie Ihren Marktstand aufbauen können. Der Standaufbau darf auf den bereitgestellten Plätzen nur innerhalb der Flächen erfolgen, die Ihnen zugewiesen worden sind. Wir sind stets darum bemüht, Ihren Wünschen nach bestimmten Stellplätze nachzukommen – das klappt nicht immer, aber wir geben unser Bestes. Teilnehmer*innen haben jedoch keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Aussteller*innen sollten ihre Waren – soweit möglich – mit Preisschildern auszeichnen. Weiterhin muss am Verkaufsstand der Name und die Anschrift der*des Ausstellers*in deutlich sichtbar angebracht werden.
Das Befestigen von Gegenständen aller Art mit Klebeband, Nägeln oder Seilen an Einrichtungen am Veranstaltungsort (z.B. Wänden, Stützen, Bäumen) ist nicht zulässig.
Teilnehmer*innen ist es untersagt, Feuerwehrzufahrten, Gehwege und Notausgänge zu blockieren. Durchgänge dürfen nicht zugestellt oder verengt werden, Stolperfallen sind zu vermeiden.
3.2 Standgebühren und Kaution
Die Standgebühren variieren je nach Veranstaltungsort zwischen 8,00€ bis 10,00€ pro Tag/ lfd. Meter. Die jeweiligen Gebühren können auf www.flohmarkt-mit-herz.de oder auf unseren Werbematerialien eingesehen werden.
Berechnet werden die Standgebühren pro angefangenen laufenden Meter. Die Tiefe von Standplätzen auf unseren Hallenmärkten beträgt 1,80 Meter – das entspricht einer Tischtiefe von 1,20 Meter. Auf unseren Außenmärkten beträgt die Tiefe des Standplatzes 2,50 Meter (ohne Auto). Bauen Sie tiefer auf, wird die längste Seite zur Berechnung ihrer Standgebühr herangezogen. Die Gebühren werden durch unser Veranstaltungsteam während des Marktes bei Ihnen am Stand erhoben. Für die ausgerichtete Standgebühr stellen wir Ihnen gerne eine Quittung aus.
Auf unseren Märkten bei Höffner und IKEA kann ein Auto ab einer Standlänge von 2 Metern kostenlos hinter ihrem Stand stehen. Möchten Sie zusätzlich einen Hänger stehenlassen, berechnen wir mindestens 4 Meter. Auch auf dem Flohmarkt Friedrichsplatz ist das Aufstellen von Anhängern (ohne Auto) nach Absprache möglich. Auf anderen Märkten muss Ihr Auto nach dem Entladen auf nahegelegenen Parkplätzen abgestellt werden.
Kinder bis 12 Jahre können auf unseren Außenmärkten für 3,00 Euro pro Decke verkaufen. Unter diese Kinderstände fallen ausschließlich solche Stände, an denen junge Verkäufer*innen selbst anwesend sind und ihr eigenes Spielzeug verkaufen.
Wir erheben pro Stand eine Reinigungskaution in Höhe von 10,00 Euro, die zu Beginn des Marktes und vor der Zuweisung eines Standplatzes an unser Veranstaltungsteam zu entrichten ist. Die Kaution wird erst nach Beendigung des Marktes und nur unter Vorlage des Kautionsbons zurückgezahlt. Der Standplatz muss für die Rückzahlung sauber hinterlassen werden, für die Entsorgung ihres Mülls und nicht-verkaufter Waren sorgen Sie bitte selbst. Vor Ort haben wir keine Entsorgungsmöglichkeiten. Ihre Kaution zahlt Ihnen unser Veranstaltungsteam vor Ort aus.
Auf einigen unserer Hallenmärkte ist es möglich, gegen eine geringe Aufwandsentschädigung Tische auszuleihen; nach vorheriger Absprache kann an manchen Standorten ein Stromanschluss gelegt werden.
3.3 Zugelassenes Warensortiment
Auf allen unseren Märkten ist der Verkauf von gebrauchten Waren, Kunsthandwerk, Trödel und Antiquitäten zugelassen. Auf den Außenmärkten bei Höffner und IKEA ist auch der Verkauf von Neuware erlaubt.
Nicht zum Verkauf zugelassen sind jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften; Publikationen, Kennzeichen und Propagandamittel mit nationalsozialistischen Inhalten; Gegenstände mit nationalsozialistischem, rechtsextremistischem oder rassistischem Bezug oder Inhalten; Hieb-, Stich- und Schusswaffen i.S.d. WaffG und Munition und lebende Tiere. Der Verkauf von Speisen und Getränken bleibt allein den Bewirtschafter*innen vorbehalten. Im Zweifelsfall entscheidet unser Veranstaltungsteam über das zugelassene Warensortiment.
4. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
4.1 Hausrecht und Anweisungen des Veranstaltungsteams
Für die Dauer der Veranstaltung übt das Veranstaltungsteam das Haus- und Platzrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltungteams und der Mitarbeiter*innen der Ordnungsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge haben. Regressansprüche der Teilnehmer*innen bestehen nicht.
4.2 Haftungsausschluss
Für Diebstahl, Schäden und Verluste von Aussteller*innen oder Besucher*innen wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer*innen haften für eigens verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.
Sollte aufgrund von höherer Gewalt und anderen, nicht verschuldeten Gründen eine Veranstaltung vorzeitig beendet oder ausfallen müssen, haben Teilnehmer*innen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Bei Ausfall oder Verlegung des Veranstaltungstermins bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstaltungsteam.